Untersuchungsberechtigungsschein
Allgemeine Informationen
- persönliche Vorsprache des Antragstellers oder seines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) notwendig - Untersuchungsberechtigungsscheine können nur bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt werden!Notwendige Unterlagen
- soweit vorhanden, AusweisdokumentAnsprechpartner
BürgerserviceMarkt 18
39435 Egeln