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Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (Gestattung)
Wer innerhalb der Verbandsgemeinde Egelner Mulde aus besonderem Anlass und nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, muss dies spätestens zwei Wochen vor Beginn der Tätigkeit beim Bürgerservice der Verbandsgemeinde Egelner Mulde anzeigen.
Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzzeitiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, dass außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. (z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen)
Hinweis:
Nicht anzeigepflichtig ist, wer bereits eine Reisegewerbekarte für das anzuzeigende Gaststättengewerbe besitzt.
2. Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Vollständig ausgefüllte Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (siehe Formulare)
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
je nach Verwaltungsaufwand 20,- bis 200,- €
>>derzeit 32,- € <<
Markt 18
39435 Egeln