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Kinderreisepass

Allgemeine Informationen

Für Auslandsreisen kann, für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Dieser ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist.

 

Seit dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

 

Weitere Hinweise

  • Für die Ausstellung oder die Verlängerung von Kinderreisepässen ist eine Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich. Mindestens ein Sorgeberechtigter muss zur Antragstellung persönlich erscheinen.
  • Kann ein Sorgeberechtigter zur Antragstellung nicht persönlich erscheinen, wird der Antrag auch gegen Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung und einer Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses entgegengenommen.
  • bei nur einem Sorgeberechtigten ist ein Sorgerechtsnachweis (aktuelle, nicht älter als sechs Wochen, Negativbescheinigung des Jugendamtes) vorzulegen

  • Ist das Kind bei Antragstellung bereits 10 Jahre alt, muss auch die Unterschrift des Kindes in den Passantrag aufgenommen werden.
  • Wegen der vorzunehmenden Identitätsprüfung und ggf. zur Aufnahme der Unterschrift in den Kinderreisepass ist es erforderlich, dass das Kind zur Antragstellung mitgebracht werden muss. 
  • Soll ein neues Lichtbild in den Kinderreisepass eingefügt werden oder soll der Kinderreisepass verlängert werden, muss das Kind wegen des aktuellen Identitätsvergleichs nochmals mit anwesend sein.
  • Die Änderung des Wohnortes in einem noch gültigen Kinderreisepass erfolgt gebührenfrei.
  • Kinderausweise alter Art (grüne Klappkarte) sind nicht mehr gültig und können weder aktualisiert noch verlängert werden.
  • Ob der Kinderreisepass oder Kinderausweis alter Art zur Einreise in das geplante Reiseland ausreicht, muss selbst in Erfahrung gebracht werden. Hierzu gibt es Informationen in den Einreisebestimmungen des Auswärtigen Amtes, bei der jeweiligen Auslandsvertretung des Ziellandes oder beim Reisebüro.
Rechtsgrundlagen

1. Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) (Ausweispflicht und Gültigkeitsdauer)

 

 

Notwendige Unterlagen
  • bisheriger Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel 
  • Zustimmungserklärung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • Personalausweis bzw. Reisepass der Sorgeberechtigten
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

 

 

 

Kosten

- Neuausstellung 13,00 €

- Verlängerung 6,00 €

Ansprechpartner
Bürgerservice
Markt 18
39435 Egeln
Herr Lachmuth
Telefon (039268) 944-191
Formulare
Zustimmungserklärung eines Sorgeberechtigten