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Personalausweise/vorläufige Personalausweise
Die Person, für die ein neuer Personalausweis ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung anwesend sein, auch wenn die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter, einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht erfolgt.
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Besitzer eines alten Personalausweises können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist seit dem 02.08.2021 Pflicht.
Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis mit, falls nicht vorhanden, Geburts- oder Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch. Seit 01.11.2010 wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm Hochformat) , Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen benötigt.
(Ihr Fotograf wird Sie beraten)
Die Gebühren sind bei der Beantragung zu zahlen. Eine Zahlung ist in bar oder per EC-Karte möglich. (Kreditkarten werden nicht akzeptiert)
- Personalausweis (Antragsteller ab 24 Jahren): 37,00 €
- Personalausweis (Antragsteller unter 24 Jahren): 22,80 €
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Weitere Gebührenregelungen
- Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
- Ändern der PIN im Bürgerservice (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei
- Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Markt 18
39435 Egeln
(039268) 944-191
(039268) 944-192
(039268) 944-193