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Reisepässe/vorläufige Reisepässe
Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass mindestens zwei Monate vor Antritt der Reise.
Bei Reisepässen ist es vorgeschrieben Ihre Fingerabdrücke zu nehmen, deshalb ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Ist der Antragsteller noch nicht volljährig benötigen wir die Unterschriften der gesetzlichen Vertreter. Für Reisepässe gibt es bei der Beantragung keine Altersbeschränkung. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen.
Ab dem 01.11.2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis oder einen Kinderreisepass (z.B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.
Gültigkeit des Reisepasses:
- bis 24 Jahre = 6 Jahre
- ab 24 Jahre = 10 Jahre
vorläufiger Reisepass:
- nur in dringenden Fällen, wenn ein Expressreisepass nicht mehr zu schaffen ist, oder bereits ein Reisepass beantragt wurde, der nicht rechtzeitig kommt
- Gültigkeit 1 Jahr (wird bei Abholung des regulären Reisepasses entwertet oder eingezogen)
Zur Identitätsfeststellung benötigen wir entweder Ihren bisherigen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (auch wenn sie ungültig sind). Bitte bringen Sie ein aktuelles Passfoto mit, welches den biometrischen Merkmalen entsprechen muss, (Qualität, Ausleuchtung und Kopfposition).
Bei Beantragung für Kinder unter 18 Jahren, ist es notwendig eine Zustimmungserklärung vom anderen Elternteil mitzubringen, wenn gemeinsame Sorge besteht. Im Falle der Alleinsorge, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis darüber mit.
Die Gebühren sind bei der Beantragung zu zahlen. Eine Zahlung ist nur in bar möglich.
- 60,00 € Gültigkeit: zehn Jahre
- 92,00 € (Express-Reisepass) Gültigkeit: zehn Jahre
- 37,50 € bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres Gültigkeit: sechs Jahre
- 69,50 € (Express-Reisepass) bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres Gültigkeit: sechs Jahre
- 22,00 € Zusatzgebühr für einen 48-Seiten-Pass
- 26,00 € (vorläufiger Reisepass) Gültigkeit: ein Jahr
Werden ein Reisepass oder ein Express-Reisepass von einer nicht zuständigen Behörde ausgestellt, wird hierfür jeweils die doppelte Gebühr erhoben.
Markt 18
39435 Egeln
(039268) 944-191
(039268) 944-192
(039268) 944-193