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Anmeldung Wohnsitz / Zweitwohnsitz

Allgemeine Informationen

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der für den neuen Wohnort zuständigen Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

Verspätete Anmeldungen (Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen) können mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Rechtsgrundlagen

  1. Bundesmeldegesetz
     

  2. Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2004 (MG LSA)
     

  3. Melderechtsrahmengesetz (MRRG)

Notwendige Unterlagen
  • Personalausweis und/oder Reisepass/Kinderausweis

  • ggf. Geburtsurkunde

  • Eigentumsbestätigungen bei Haus oder Eigentumswohnung

  • Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG

 

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Ansprechpartner
Sachgebiet - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Markt 18
39435 Egeln
Frau Gumtz
Telefon (039268) 944-193
Herr Lachmuth
Telefon (039268) 944-191
Frau Zwintzscher
Telefon (039268) 944-192
Formulare
Wohnungsgeberbestätigung nach §19 BMG