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Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (GEZ)
Grundsätzlich sind volljährige Bürgerinnen und Bürger beitragspflichtig. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem sie erstmals in einer Wohnung wohnen, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind. Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlt, brauchen die übrigen in der Wohnung lebenden Personen keinen Beitrag zu zahlen.
Es gibt die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen.
Weiter Informationen erhalten Sie hier...
Sie wollen eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen? Hier finden Sie das Antragsformular. Sie können es online ausfüllen und anschließend ausdrucken.
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Vorliegen einer Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzung nachzuweisen.
Sie können die Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde (z. B. „Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde", „Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio") über den Bezug der Sozialleistung oder über die Zuerkennung des Merkzeichens „RF" im Original oder
einen aktuellen Bescheid über die Bewilligung der Sozialleistung in beglaubigter Kopie, alternativ im Original, oder
den Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) in beglaubigter Kopie, alternativ im Original, oder
ein aktuelles fachärztliches Attest oder eine amtliche Bescheinigung im Original über die Taubblindheit vorlegen.
Es wird lediglich der Antag ausgehändigt. Gebühren fallen keine an.
Markt 18
39435 Egeln
(039268) 944-193
(039268) 944-191
(039268) 944-192