• Start
  • » Untersuchungsberechtigungsschein

Untersuchungsberechtigungsschein

Allgemeine Informationen
- persönliche Vorsprache des Antragstellers oder seines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) notwendig - Untersuchungsberechtigungsscheine können nur bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt werden!
Notwendige Unterlagen
- soweit vorhanden, Ausweisdokument
Ansprechpartner
Bürgerservice
Markt 18
39435 Egeln