Gewerbeanmeldung / Gewerbeummeldung / Gewerbeabmeldung
Allgemeine Informationen
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Anmeldepflichtig sind nicht:
- kurzzeitige gewerbliche Tätigkeit, die aus dem EU-Ausland grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt werden soll
- freiberuflich Tätige (Rechtsanwalt, Architekt, Arzt, Steuerberater), Künstler oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Antragstellung
- persönlich
- schriftlich
- durch Gewerbetreibende (bei natürlichen Personen)
- bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, KG) verpflichtend durch jeden geschäftsführenden Gesellschafter (gilt bei Errichtung und Auflösung der Gesellschaft wie bei Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern)
- bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) als Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit durch den gesetzlichen Vertreter (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) mit Eintragung in das Handelsregister (in der Gründungsphase sind die Gesellschafter anzeigepflichtig)
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- vollständig ausgefüllte Gewerbeanmeldung (siehe Formular) und
- nur für juristische Personen mit mehreren Vertretungsberechtigten : Beiblatt zur Gewerbe, Anmeldung - Ummeldung - Abmeldung (siehe Formular)
- bei Ausübung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten ( z. B. Gaststätten, Spielhallen, Makler, Automatenaufsteller, Pfandleiher, Reisegewerbe) sind zahlreiche weitere Unterlagen beizubringen - siehe jeweilige Dienstleistung
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorstellung im Bürgerservice: -sofort; Bei schriftlicher Übersendung bis zu 5 WerktageGebühren
Gewerbeanmeldung: 32,00 €
Gewerbeummeldung: 32,00 €
Gewerbeabmeldung: 18,00 €
Ansprechpartner
BürgerserviceMarkt 18
39435 Egeln