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Jugendschöffenwahl 2023 - ehrenamtliche Jugendschöffen gesucht

Verbandsgemeinde Egelner Mulde, den 15.02.2023
Vorschaubild zur Meldung: Jugendschöffenwahl 2023 - ehrenamtliche Jugendschöffen gesucht

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden im Salzlandkreis insgesamt 130 Frauen und Männer, die in den Amtsgerichtsbezirken Aschersleben, Bernburg und Schönebeck als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen. Die Jugendschöffen müssen aus den Einwohnern des jeweiligen Amtsgerichtsbezirkes gewählt werden. Dabei fallen auf den Amtsgerichtsbezirk Aschersleben 50, auf den Amtsgerichtsbezirk Bernburg 40 und auf den Amtsgerichtsbezirk Schönebeck 40 Wahlvorschläge. Weiterhin sind für jeden Amtsgerichtsbezirk auch 7 Vertrauenspersonen zu wählen, welche den Wahlausschuss bilden. Diese müssen ebenfalls aus dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk kommen, in dem sie das Amt ausführen wollen.

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Salzlandkreis wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

 

Schöffen sollten über ein hohes Maaß an Sozialkompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Für die Zeit der Sitzungstage, an denen Sie als Schöffe/Jugendschöffe teilnehmen, werden Sie von Ihrem Arbeitgeber freigestellt und erhalten eine Entschädigung für Ihren Verdienstausfall.

 

Wer im  Interesse am Ehrenamt als Jugendschöffe hat und in die Vorschlagsliste aufgenommen werden will, kann sich bis zum 22.03.2023 bewerben: beim Salzlandkreis, Fachdienst Zentraler Service, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale). Ansprechpartnerin ist Frau Bochnig, Telefon 03471 / 684 1146 oder nutzt direkt u.a. Bewerbungsformular.

 

 

 

 

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